Private Abrechnung
GOZ 0090: Wann der Mehrfachansatz möglich ist
Die GOZ 0090 kann am selben Zahn mehrfach berechenbar sein, wenn eine weitere Anästhesieleistung erforderlich wird. Die Zahl der Einstiche allein reicht dafür nicht aus.
Private Abrechnung
Die GOZ 0090 kann am selben Zahn mehrfach berechenbar sein, wenn eine weitere Anästhesieleistung erforderlich wird. Die Zahl der Einstiche allein reicht dafür nicht aus.
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Gebührenrecht, Positionen und Erstattung.

GOZ & Abrechnung
GOZ 2040 wird je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet, nicht je behandeltem Zahn. Bei Mehrfachansatz, Steigerungsfaktor und flüssigem Kofferdam gelten zusätzliche Abgrenzungen.

GOZ & Abrechnung
GOZ 2040 erfasst das Anlegen von Spanngummi als eigene Leistung. Beim erneuten Anlegen in derselben Sitzung bestehen jedoch unterschiedliche gebührenrechtliche Auffassungen.

GOZ & Abrechnung
Eine erschwerte Präparation rechtfertigt GOZ 2030 nicht automatisch. Entscheidend sind eine konkrete zusätzliche Maßnahme, der Inhalt der Hauptleistung und die Bereichsbegrenzung.

GOZ & Abrechnung
GOZ 1040 und 4050 beziehungsweise 4055 sind am selben Zahn in derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig. An unterschiedlichen Zähnen ist die Abrechnung differenziert zu betrachten.

GOZ & Abrechnung
GOZ 0110 ist nicht bei jeder mikroskopgestützten Endodontie berechnungsfähig. Im Endo-KVA kommt es auf die konkrete Grundleistung und den jeweiligen Behandlungstag an.
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Aufklärung, Formulare und Streitfälle.

Kostenvoranschläge
Beim Implantat-Kostenvoranschlag sind Heil- und Kostenplan, Labor-Kostenvoranschlag und spätere Rechnung zu trennen. Bereits absehbare berechnungsfähige Kosten gehören in die Planung.

Kostenvoranschläge
Mehrkosten dürfen erst vereinbart werden, wenn die konkrete GKV-Sachleistung feststeht. Eine abweichende Gebührenhöhe erfordert gegebenenfalls zusätzlich eine Vereinbarung nach § 2 GOZ.

Kostenvoranschläge
Die Krankenkasse prüft Befund, Versorgungsnotwendigkeit und geplante Versorgung, nicht aber frei die Wirtschaftlichkeit der gewählten Versorgung. Genehmigung, Planänderung und Sechsmonatsfrist setzen klare Grenzen.
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Team, Abläufe und Wirtschaftlichkeit.

Praxisführung
Nicht jede Zahnarztpraxis benötigt denselben Aufbereitungsraum. Risikoeinstufung und Aufbereitungsprofil bestimmen räumliche Trennung und Ausstattung.

Praxisführung
Nicht Raumgröße oder Geräteliste entscheiden über einen geeigneten Aufbereitungsraum. Maßgeblich sind Aufbereitungsprofil, Prozessführung und die Trennung unreiner und reiner Bereiche.

Praxisführung
Validiert werden muss der Aufbereitungsprozess, nicht lediglich ein einzelnes Gerät. Entscheidend sind nachvollziehbare Prozessnachweise bis zur dokumentierten Freigabe.

Praxisführung
Delegierbar ist nicht automatisch alles, was ZFA oder ZMP fachlich beherrschen. Entscheidend sind Tätigkeit, Qualifikation, zahnärztliche Anordnung, Aufsicht und Kontrolle.

Praxisführung
Die Zehnjahresfrist ist kein automatischer Vernichtungsstichtag. Sonderfristen und konkret fortbestehende Speicherzwecke können eine längere Aufbewahrung rechtfertigen.
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Software, Schnittstellen und Datenschutz.

Digitalisierung
Einbox-Konnektoren können maximal bis Ende 2030 genutzt werden. Für Zahnarztpraxen hängt der sinnvolle Wechselzeitpunkt vor allem von Laufzeiten, Verträgen und der technischen Migration ab.

Digitalisierung
Externe Terminverwaltung kann als Auftragsverarbeitung zulässig sein. Entscheidend sind Datenumfang, konkrete Funktion des Dienstleisters und zusätzliche Zwecke wie Nutzerkonto oder Terminerinnerung.
Digitalisierung
Seit dem 2. Januar 2026 gilt für Zahnarztpraxen eine überarbeitete IT-Sicherheitsrichtlinie: 29 neue und fünf geänderte Anforderungen — und eine Schwelle, die nicht Beschäftigte zählt.
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Entscheidungen mit Folgen für die Praxis.

Recht & Urteile
Ein GOZ-konformer Heil- und Kostenplan garantiert keine vollständige PKV-Erstattung. Entscheidend ist, auf welcher rechtlichen Ebene die Kürzung begründet wird.

Recht & Urteile
Bei offenen Privatrechnungen zählt nicht die Zahl der Mahnungen. Entscheidend sind GOZ-konforme Rechnung, Fälligkeit, Verzug und die Voraussetzungen für einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Recht & Urteile
Bei Zahnersatzmängeln gelten je nach Versorgungsart unterschiedliche Fristen. Für Praxen entscheidend ist zudem, wann Nacherfüllung noch möglich ist und wann ein Regress droht.

Recht & Urteile
Bei Implantaten entscheidet nicht eine feste Bedenkfrist, sondern ob wesentliche Risiken und echte Behandlungsalternativen verständlich vermittelt wurden. Gerichte ziehen die Grenze bei Entscheidungsrelevanz und tatsächlicher Wahlfreiheit.

Recht & Urteile
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht schon mit der Behandlung. Entscheidend sind Rechnungsstellung, Jahresende sowie mögliche Hemmung, Verwirkung oder Neubeginn.
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Was sich gerade ändert.

Aktuelles
Der Headless Client schafft die Grundlage, TI-Messenger-Funktionen direkt in ein Praxisverwaltungssystem einzubinden. Wann PVS-Hersteller dies umsetzen, bleibt offen.

Aktuelles
Ein hoher Abrechnungswert allein beweist noch keine Unwirtschaftlichkeit. Entscheidend sind Prüfmethode, Vergleichsgruppe, Praxisbesonderheiten und die Tragfähigkeit einer Hochrechnung.

Aktuelles
Die TI-Pauschale steigt 2026 um 2,8 Prozent. Maßgeblich sind Praxisgröße, vorhandene TI-Anwendungen, technische Anbindung und der Zeitpunkt des Nachweises.

Aktuelles
Seit 1. Januar 2026 gelten neue Festzuschussbeträge für Zahnersatz. Der ZE-Punktwert steigt auf 1,1844 Euro, die einzelnen Befundbeträge jedoch nicht einheitlich um 4,78 Prozent.